Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Geförderte KI-Weiterbildung für Arbeitnehmer

Berufsbegleitend weiterbilden, KI-Kompetenzen aufbauen und im bestehenden Job zukunftssicher bleiben. Über das Qualifizierungschancengesetz sind je nach Voraussetzung bis zu 100 % Kostenübernahme der Weiterbildung und bis zu 75 % Lohnkostenzuschuss für Ihr Unternehmen möglich.

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Entwickeln Sie sich weiter, ohne Ihren Job aufzugeben

Das Qualifizierungschancengesetz, kurz QCG, unterstützt beschäftigte Arbeitnehmer dabei, sich berufsbegleitend weiterzubilden. Wenn sich Aufgaben durch Digitalisierung, Automatisierung oder KI verändern, können neue Kompetenzen über die Agentur für Arbeit gefördert werden.

Für Arbeitnehmer bedeutet das:

  • Sie bleiben im bestehenden Arbeitsverhältnis
  • Sie bauen gefragte KI- und Digitalkompetenzen auf
  • Sie lernen berufsbegleitend in Teilzeit
  • Ihr Unternehmen kann Weiterbildungskosten erstattet bekommen
  • Ihr Unternehmen kann während der Teilnahme einen Lohnkostenzuschuss erhalten
  • Sie stärken Ihre Position im Unternehmen und auf dem Arbeitsmarkt
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Berufsbegleitende KI-Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz

Verstehen Sie, was das QCG für Sie möglich macht

Das QCG ist eine Förderung für beschäftigte Personen, deren Aufgaben sich durch neue Technologien verändern oder künftig verändern werden. Ziel ist es, Mitarbeitende frühzeitig weiterzubilden, bevor Wissen veraltet oder neue Anforderungen zur Belastung werden.

Das Ziel des QCG:

Beschäftigung sichern
Arbeitnehmer auf neue Anforderungen vorbereiten
digitale Kompetenzen im Job aufbauen
KI sicher und praktisch im Arbeitsalltag einsetzen
berufliche Entwicklung im Unternehmen ermöglichen
Fachkräfte langfristig stärken

Für Arbeitgeber ist das QCG ebenfalls attraktiv: Statt neues Personal extern suchen zu müssen, können Unternehmen vorhandene Mitarbeitende gezielt weiterentwickeln und dafür staatliche Förderung nutzen.

Sehen Sie direkt, wie hoch die Förderung sein kann

Die Förderung richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße. Für Arbeitnehmer ist wichtig: Die Weiterbildung findet berufsbegleitend statt und Ihr Arbeitgeber kann finanziell entlastet werden.

Unternehmensgröße
Weiterbildungskosten
Lohnkostenzuschuss (Arbeitgeber)
Unter 50 Beschäftigte
bis zu 100 %
bis zu 75 %
50 bis unter 500 Beschäftigte
bis zu 50 %
bis zu 50 %
Ab 500 Beschäftigte
bis zu 25 %
bis zu 25 %

Zusätzlich möglich:

  • bis zu 100 % Lehrgangskosten für Beschäftigte ab 45 Jahren oder schwerbehinderte Beschäftigte in Betrieben unter 500 Mitarbeitenden
  • bis zu 100 % Förderung bei bestimmten abschlussbezogenen Weiterbildungen
  • + 5 Prozentpunkte bei Qualifizierungsvereinbarung mit Sozialpartnern, zum Beispiel Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag
  • Sammelantrag möglich, wenn mehrere Mitarbeitende aus einem Unternehmen teilnehmen

Die Bundesagentur für Arbeit setzt unter anderem voraus, dass Weiterbildung und Bildungsträger zugelassen sind, die Weiterbildung mehr als 120 Stunden umfasst und über eine kurzfristige arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgeht.

QCG-Fördercheck: Wie viel Förderung ist möglich?

Finden Sie in wenigen Schritten heraus, welche Förderung für Ihre berufsbegleitende Weiterbildung über das Qualifizierungschancengesetz möglich sein kann. Der Fördercheck bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung – die genaue Förderhöhe wird individuell durch die Agentur für Arbeit geprüft.

Ihre Angaben

Wie groß ist Ihr Unternehmen?

Std.

Annahmen: Beispielpreis der Weiterbildung 6.000 € · durchschnittliche Dauer 6 Monate · Weiterbildungszeit 15 Stunden pro Woche.

Ihr Ergebnis

Gesamtkosten der Weiterbildung

6.000 €

Mögliche Übernahme der Weiterbildungskosten

6.000 €

Möglicher Lohnkostenzuschuss (Arbeitgeber)

Summe über 6 Monate

Mögliche Gesamtförderung (6 Monate)

Unverbindliche Ersteinschätzung. Die tatsächliche Förderhöhe wird individuell durch die Agentur für Arbeit geprüft.

Förderung prüfen lassen
So sieht der QCG-Förderprozess in der Praxis aus

So sieht die QCG-Förderung in der Praxis aus

Die QCG-Förderung läuft nicht über einen klassischen Bildungsgutschein für Arbeitssuchende, sondern über die Förderung der beruflichen Weiterbildung beschäftigter Arbeitnehmer durch die Agentur für Arbeit. Im Förderprozess werden wichtige Angaben zur Weiterbildung, zum Unternehmen, zur beschäftigten Person und zur möglichen Kostenübernahme geprüft.

In den Unterlagen zur QCG-Förderung finden Sie unter anderem:

  • Angaben zum Unternehmen
  • Angaben zur beschäftigten Person
  • das geplante Weiterbildungsziel
  • die Dauer und den zeitlichen Umfang der Weiterbildung
  • Informationen zum zugelassenen Bildungsträger
  • Angaben zu den Weiterbildungskosten
  • Informationen zum möglichen Lohnkostenzuschuss
  • Hinweise zur Förderhöhe und Kostenübernahme
  • Vorgaben, zu denen die Weiterbildung passen muss

Hinweis: Die QCG-Förderung muss vor Kursstart mit der Agentur für Arbeit abgestimmt werden. Wir helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen dabei, die Angaben richtig einzuordnen, die passenden Unterlagen vorzubereiten und den Antrag auf Förderung einzureichen.

Jetzt Förderung prüfen lassen

Vergleichen Sie die Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Vorteile für Arbeitnehmer

  • berufsbegleitend neue KI- und Digitalkompetenzen aufbauen
  • im bestehenden Arbeitsverhältnis bleiben
  • sicherer mit neuen digitalen Anforderungen umgehen
  • berufliche Zukunft im Unternehmen stärken
  • anwendungsnah und praxisorientiert lernen
  • Abschlusszertifikat als Kompetenznachweis erhalten

Vorteile für Arbeitgeber

  • Weiterbildungskosten deutlich senken
  • Lohnkosten während der Teilnahme teilweise erstatten lassen
  • eigenes Personal statt externe Fachkräfte entwickeln
  • Prozesse effizienter und moderner gestalten
  • Fachkräfte langfristig binden
  • KI-Kompetenz direkt im Team aufbauen

Prüfen Sie die wichtigsten Voraussetzungen

Die QCG-Förderung richtet sich an sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis.

Persönliche Beratung zur QCG-Förderfähigkeit bei Match4IT

Förderfähig sind in der Regel Arbeitnehmer, die …

  • sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind
  • neue arbeitsmarktrelevante Kompetenzen benötigen
  • von Digitalisierung, Automatisierung oder KI im Tätigkeitsbereich betroffen sind
  • in den letzten zwei Jahren keinen offiziellen Berufsabschluss erworben haben
  • an einer zugelassenen Weiterbildung bei einem zugelassenen Bildungsträger teilnehmen

Nicht förderfähig sind in der Regel …

  • Minijobber
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Geschäftsführer

Die genaue Förderfähigkeit wird individuell durch die Agentur für Arbeit geprüft. Wir unterstützen Sie dabei, die Voraussetzungen mit Ihrem Arbeitgeber einzuordnen.

Wählen Sie Ihre passende geförderte KI-Weiterbildung

Alle Weiterbildungen sind AZAV-zertifiziert, finden im Live-Online-Unterricht statt und schließen mit einem staatlich anerkannten Zertifikat ab – berufsbegleitend und über das Qualifizierungschancengesetz förderfähig.

Teilzeit · 6 Monate

KI-Professional: KI-Anwendungen für kaufmännische Prozesse

  • KI im kaufmännischen Arbeitsalltag
  • digitale Büro- und Verwaltungsprozesse
  • Automatisierung und Prozessoptimierung
  • Dokumente, Daten und Workflows effizienter bearbeiten
Zum Kurs

Teilzeit · 10 Monate

KI-Professional für Marketing und Vertrieb

  • KI für Content, Kampagnen und Kundenansprache
  • Zielgruppenanalyse und Leadgenerierung
  • KI-gestützte Marketing- und Vertriebsprozesse
  • Automatisierung ohne Programmierung
Zum Kurs

Teilzeit · 8 Wochen

Effizientes Programmieren mit KI für IT-Fachkräfte

  • KI-gestütztes Coding, Testing und Debugging
  • KI-Pair-Programming und Agentic Coding
  • LLM-Anwendungen, RAG, Tool Calling und KI-Agenten
  • Security, Datenschutz, Compliance und Deployment
Zum Kurs

Teilzeit · je Kurs 9 Wochen

Digitale Kompetenzen für kaufmännische Fachkräfte

  • 8 frei wählbare Data-Analyst-Kursbausteine
  • Microsoft 365, Excel und Reporting
  • digitale Prozesse und Automatisierung
  • KI im kaufmännischen Arbeitsalltag
Zum Kurs

Gehen Sie Schritt für Schritt zur Förderung

1

Kostenfreie Beratung starten

Wir prüfen gemeinsam, welche Weiterbildung zu Ihrer Tätigkeit passt und ob die QCG-Förderung grundsätzlich infrage kommt.

2

Arbeitgeber einbinden

Da die Förderung über das bestehende Arbeitsverhältnis läuft, wird Ihr Arbeitgeber in den nächsten Schritt einbezogen.

3

Förderfähigkeit klären

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Unternehmensgröße, Beschäftigtenstatus, Kursauswahl und mögliche Förderhöhe.

4

Antrag vorbereiten

Wir unterstützen bei den Unterlagen und begleiten die Antragstellung bei der Agentur für Arbeit.

5

Weiterbildung berufsbegleitend starten

Nach positiver Prüfung starten Sie online live und berufsbegleitend in Ihre KI-Weiterbildung.

Profitieren Sie von Match4IT als Partner

Match4IT begleitet Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der geförderten KI-Weiterbildung von der ersten Einschätzung bis zum Start.

AZAV-zertifizierte KI-Weiterbildungen
Online-Live-Unterricht mit spezialisierten Dozent:innen
berufsbegleitende Teilzeitmodelle
Unterstützung bei Förderprüfung und Antragstellung
praxisnahe Inhalte für kaufmännische, vertriebliche, marketingbezogene und technische Aufgaben
Fokus auf direkte Anwendung im Arbeitsalltag
Leandra Schmidt

Leandra Schmidt

Geschäftsführerin · Expertin für KI-Integration in Unternehmen

Gino Kamnerdsiri

Gino Kamnerdsiri

Operative Geschäftsleitung · Experte für Vertrieb & Kundenmanagement

Christina Vaiopoulou

Christina Vaiopoulou

Bildungsberatung · Expertin für Coaching & Lerntraining

Lassen Sie Ihre QCG-Förderung prüfen

Sie möchten wissen, ob eine geförderte KI-Weiterbildung für Sie und Ihr Unternehmen möglich ist? Wir prüfen Ihre Möglichkeiten kostenfrei, zeigen Ihnen die passende Weiterbildung und begleiten Sie Schritt für Schritt bis zum Start.

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